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§ 5 Abs. 3 GrEStG,heterogener Formwechsel,Frist

Ausgangsfall und Aufgabenstellung: Die Eheleute X und Y besitzen langjährigen Grundbesitz (mehr als zehn Jahre) im Privatvermögen. Ziel ist, dass dieses Grundstück grunderwerbsteuerfrei in eine GmbH „überführt“ wird. Aus diesem Grund soll das Grundstück nun an eine personen- und beteiligungsidentische (gewerblich geprägte) GmbH & Co. KG veräußert werden. Nach Ablauf von weiteren fünf Jahren soll die KG in eine GmbH – grunderwerbsteuerfrei – formgewechselt werden. Fragen: Kann das Vorhaben in der o.g. Form umgesetzt werden, so dass wie geplant keine GrESt anfallen? Ändert sich ggf. etwas durch die Reform zum 01.07.2021? Was muss ggf. noch vor dem 01.07.2021 umgesetzt werden, um nicht von der fünfjährigen in eine zehnjährige Frist zu geraten?
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