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Anteilstausch,Konzernklausel

Ausgangsfall und Aufgabenstellung des Mdtn.: Herr X ist 100%iger Gesellschafter der A-GmbH und alleiniger GF. Die A-GmbH hat Anfang 2020 ein Grundstück mit aufstehendem Gebäude erworben. Der Gesellschaftszweck ist die Verwaltung eigenen Grundbesitzes. Herr X möchte nun gerne eine Struktur schaffen, bei der eine Finanzholding die Anteile an der grundstücksverwaltenden A-GmbH hält. Geplant ist, in Zukunft weitere Schwestergesellschaften der A-GmbH zu gründen. Frage: Löst der 100%ige Anteilstausch Grunderwerbsteuer aus? Ändert sich durch die Reform des GrEStG zum 01.07.2021 an der Sichtweise etwas? Sehen Sie andere Probleme/Möglichkeiten als den Anteilstausch?
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