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Einbringung in GmbH,Bemessungsgrundlage

Meine Mandantin ist Eigentümerin eines Einzelunternehmens mit Grundstück. Dies wurde von ihr in eine von ihr als alleinige Gesellschafterin gegründete GmbH eingebracht. Gibt es eine Möglichkeit, hier die GrESt zu vermeiden? Und wenn nein, welcher Wert muss für die GrESt angesetzt werden? Das FA geht von Bodenrichtwertkarteien aus, die in den letzten Jahren um mehr als 100 % gestiegen sind, bei Baukosten ebenfalls. Hier entsteht eine gewaltige Bemessungsgrundlage, auf der die Steuer festgesetzt werden soll; dies, obwohl der ganze Vorgang nach dem Umwandlungsgesetz steuerneutral abgewickelt werden kann. Da es sich um dieselbe Person – zumindest indirekt auch bei der GmbH – handelt und kein Kaufpreis geflossen ist, handelt es sich um eine rein hypothetische Größe, die hier besteuert werden soll. Gibt es da einen Ausweg?
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