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§ 5 Abs. 1 GrEStG,§ 5 Abs. 3 GrEStG,Nachbehaltensfrist

Zwei Schwestern A und B besitzen zusammen mit der Mutter M Anteile an zwei Grundstücken. An beiden wertidentischen Grundstücken halten A und B je 25 % und M 50 %. Es fällt Grunderwerbsteuer an, wenn A ihren Anteil am ersten Grundstück gegen Bs Anteil am zweiten Grundstück tauscht. A, B und M gründen für jedes Grundstück eine besitzende GbR 1 bzw. GbR 2, diese werden ins Grundbuch als Eigentümerin je eines Grundstücks eingetragen. Frage: Wenn A ihre Anteile an der GbR 1 B für deren Anteile an der GbR 2 überträgt, fällt dann Grunderwerbsteuer für A, B oder die GbR 1 oder 2 an?
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