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Erbbaurecht,Treuhänder

A und B sind Gesellschafter einer GmbH (50/50). Die GmbH hat die Möglichkeit, im Gewerbegebiet ein Grundstück zu erwerben. Der Erwerb ist nur für die GmbH möglich, aber nicht für die Gesellschafter persönlich. Auf dem Grundstück soll ein Produktionsbetrieb entstehen. Auf einer Teilfläche möchte der Gesellschafter A ein Einfamilienhaus errichten. Es soll ein Erbpachtzins zwischen A und der GmbH für die nächsten zehn Jahre vereinbart werden. Fragen: a.) Ist die Erbpacht grunderwerbsteuerpflichtig?! b.) Angenommen, die Erbpacht läuft nach zehn Jahren aus, und der A erwirbt nun das Grundstück (Gebäude wurde von ihm selbst errichtet): Auf welchen Teil fällt Grunderwerbsteuer an? c.) Kann hier evtl. mit einem Treuhandverhältnis Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn die GmbH den Grundstücksteil, der von A privat bebaut wird, lediglich treuhänderisch erwirbt und das Treuhandverhältnis nach der Mindesthaltedauer der Gemeinde aufgelöst wird?
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