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§ 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG,Gesellschafterwechsel,Verschmelzung

OHG 1 und OHG 2 sind beteiligungsidentisch. A und B halten jeweils 50 %. Im Jahr 2020 kaufen OHG 1 und OHG 2 jeweils eine Immobilie. Im Jahr 2021 kaufen B und C von A 44-%-Punkte bzw. 6-%-Punkte von A. A scheidet somit aus. Beide Gesellschaften werden nun von B mit 94 % und C mit 6 % gehalten. 2022 wird OHG 1 auf OHG 2 verschmolzen. B und C halten weiterhin 94 % bzw. 6 %. Liegt ein steuerbarer und steuerpflichtiger Grunderwerbsteuervorgang im Jahr 2022 vor?
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