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Umfang der Gegenleistung,Bemessungsgrundlage

Der Mandant erwirbt im Jahre 2010 ein mit einem EFH bebautes Grundstück zu Alleineigentum (Kaufpreis 140.000 €) und nutzt dieses dann mit seiner Lebensgefährtin zu eigenen Wohnzwecken. Seine Lebensgefährtin unterschreibt den Kreditvertrag bei der Bank (140.000 €) als Mit-Darlehensnehmer und bringt selbst 15.000 € in die Finanzierung ein. Seit 2010 zahlt die Lebensgefährtin die Raten an die Bank allein. Anfang 2021 überträgt der Mann auf die Frau den hälftigen Miteigentumsanteil an dem bebauten Grundstück. Das Finanzamt setzt Grunderwerbsteuer auf 15.000 € fest und sieht in der Hälfte des Grundstücks zum Wert 2021 (1/2 von 320.000 € = 160.000 €) eine Schenkung. Ist es zulässig, die vollen gezahlten Kredit-Raten (120 * 800 €) oder nur das halbe Darlehen (70.000 und 15.000 €) entsprechend gegenzurechnen?
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