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Einbringung Grundstück,§ 5 GrEStG

Mutter und Sohn sind im Verhältnis 88:12 an einem Grundstück beteiligt. Dieses soll in das Gesamthandsvermögen einer GmbH & Co. KG eingebracht werden. An der GmbH & Co. KG sind Mutter und Sohn im Verhältnis 82:18 beteiligt. Die GrESt-Befreiung nach § 5 (1) GrStG trifft m.E. dann NICHT für 6 %-Punkte für den Sohn zu, da in der Höhe die Beteiligung an der KG abweicht. Gilt dann für die 6 %-Punkte die Befreiung nach § 3 Nr. 6 GrESt, sodass der komplette Vorgang dann von der GrESt befreit ist?
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