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gemischte Schenkung,Bemessungsgrundlage

Sachverhalt: M und F leben zusammen, sind aber nicht verheiratet. F besitzt ein Grundstück (unbebaut) mit 4.000 qm. Dieses soll geteilt werden zu je 2.000 qm (nachfolgend kurz: Grubo A und Grubo B). Der Bodenrichtwert beträgt 75 €/qm. F will nach der Teilung Grubo B zur Hälfte an M veräußern, Fläche 2.000 qm x 75 €/qm = 150.000 €. Dies soll der Referenzpreis sein (Ersatz zum Verkehrswert). Davon veräußert F 50 % an M zum Preis von 55.000 €; d.h., der Grubo-Wert wird mit einem Teil von 20.000 € geschenkt (gemischte Schenkung?), zusammen entspricht dies dann 75.000 €. M und F wollen nach dem Veräußerungsvorgang (M und F sind bzgl. Grubo B jetzt hälftige Eigentümer) die Bebauung gemeinsam vornehmen und danach das fertige Einfamilienhaus zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Frage: 1. Ist es richtig, dass bei der geplanten gemischten Schenkung nur der Kaufpreisteil von 55.000 € der Grunderwerbsteuer unterliegt? 2. Kann in der Gestaltung ein Missbrauch gesehen werden, da der Schenkungsanteil exakt dem Schenkungsfreibetrag unter fremden Dritten entspricht (ggf. wären ja noch Erwerbsnebenkosten zusätzlich zu berücksichtigen)? 3. Besteht Gefahr, dass in der anschließenden gemeinsamen Bebauung (M und F tragen die Herstellungskosten gemeinsam) ein weiterer Vorgang entstehen könnte, der entweder der (nachgängigen) Grunderwerbsteuer und/oder Schenkungsteuer unterliegt?
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