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§ 3 GrEStG,§ 5 GrEStG,Interpolation

Vater V kauft ein Grundstück von einem fremden Dritten X. Er bezahlt sowohl den Kaufpreis als auch die Grunderwerbsteuer für diesen Vorgang. Er gründet zusammen mit seinen beiden Söhnen eine vermögensverwaltende GbR und legt das Grundstück unentgeltlich in die GbR ein. Der Grundbucheintrag erfolgt unmittelbar von dem Dritten, Verkäufer X, auf die GbR. Fällt für diesen Vorgang nochmal Grunderwerbsteuer an? Oder greifen die Ausnahmen von der Besteuerung nach § 3 Nr. 2 oder § 3 Nr. 6 GrEStG insoweit?
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