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Bemessungsgrundlage,Übertragung

A-GmbH ist 100%ige Gesellschafterin einer B-GmbH. Im Betriebsvermögen der B-GmbH befindet sich ein Grundstück (Kauf 2021 AK 75 T€), welches bebaut werden soll. Die B-GmbH erstellt die Planung bis zur Baureife, entwickelt die Verkaufsidee – der Bau hat noch nicht begonnen. Dafür nimmt die B-GmbH Fremdleistungen in Anspruch wie Architekten etc. Die A-GmbH verkauft 2022 ihren Anteil an der B-GmbH. Damit fällt Grunderwerbsteuer an. Fließen in die Bemessungsgrundlage auch die bisher erbrachten Fremdleistungen ein? Mit welchem Wert ist das Grundstück allein anzusetzen – Verkehrswert 2022 (Bodenrichtwert) – das Grundstück wurde 2021 von einem Fremden zu günstigen Konditionen erworben?
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