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§ 1 Abs. 3 GrEStG,§ 3 Nr. 2 GrEStG

A. Sachverhalt ============ An der P-GmbH ist F zu 70 %, S zu 20 % und W zu 10 % beteiligt. Die P-GmbH hält eigenen Grundbesitz. Bei S handelt es sich um eine gemeinnützige Stiftung. F und W möchten ihre Anteile an der P-GmbH an S unentgeltlich übertragen (Schenkung). S hält nach der Übertragung sämtliche Anteile an der A-GmbH. B. Fragestellung ============= 1. Ist es richtig, dass es durch die Anteilsübertragung an S zu einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG und zu Grunderwerbsteuer bei der P-GmbH kommt? 2. Kann auf die unentgeltliche Übertragung der Anteile von B (70 %) und D (10 %) die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG beansprucht werden? 3. Wenn die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG beansprucht werden kann, ist der Vorgang komplett steuerfrei (100 %) oder nur in Höhe der unentgeltlich übertragenen Anteile (80 %)?
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