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Erwerb,Steuer

Sachverhalt An der BL GbR sind zwei Rechtsanwälte B und L mit je 50 % beteiligt. Die GbR hält zwei zur Vermietung genutzte Grundstücke: Büroimmobilie (Anschaffung 2014), ETW (Anschaffung 2020). L scheidet zum 30.06.2021 aus der GbR aus und soll die ETW erhalten, B bleibt in der GbR und erhält die Büroimmobilie. In der gleichen Sekunde tritt D in die GbR ein und erhält 50 % der Anteile. Fragen 1. Fällt GrESt für die ETW und/oder die Büroimmobilie an? 2. Ist nicht in einer logischen Sekunde die GbR aufgelöst (Austritt L und danach Eintritt D), und führt dies ggf. zu einem Besteuerungstatbestand?
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