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§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 1 Abs. 3 GrEStG,§ 3 Nr. 2 GrEStG

Unsere Mandantin ist eine deutsche GmbH, Anteile Vater V 92 % und Tochter T1 8 %, seit vielen Jahren in dieser Konstellation. In 4/2021 hat die GmbH die Immobilie gekauft, die sie bisher gemietet hatte (Grundstück mit Bürogebäude und Lagerhalle usw.). In 8/2021 will V der T1 weitere 21 % und Tochter T2 erstmalig 20 % der GmbH-Anteile schenken, danach also V = 51 %, T1 = 29 %, T2 = 20 %. Wenn V verstirbt, erben T1 und T2 die restlichen 51 %, haben danach T1 = 60 % und T2 = 40 %. Grunderwerbsteuer fällt (hoffentlich) dann später nicht an oder nach derzeitigem Recht doch ...!?
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