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§ 1 IIa GrEStG,neue Fassung,Anteilsvereinigung

Die Frage betrifft die GrEStG nach der Reform zum 01.07.2021. An der grundstücksbesitzenden AB-GbR sind seit mehr als zehn Jahren A mit 90 % und B mit 10 % beteiligt. A möchte 89 % seiner Anteile an der AB-GbR an die A-GmbH veräußern. 1 % der Anteile veräußert er an B. Alleiniger Gesellschafter der A-GmbH ist A. Somit sind an der AB-GbR zu 89 % die A-GmbH und zu 11 % der B beteiligt. Löst dieser Vorgang GrESt aus? Meines Erachtens werden nicht mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übertragen (§ 1 Abs. 2a GrEStG-neu), da B nicht als Neugesellschafter anzusehen ist. Ebenfalls werden m.E. nicht 90 % der Anteile einer Personengesellschaft in einer Hand vereinigt (§ 1 Abs. 3 GrEStG-neu).
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