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§ 7 GrEStG,wirtschaftliche Einheit

Fällt bei einer Aufhebung der Teilungserklärung einer WEG Grunderwerbsteuer an? Sachverhalt: Die Eheleute A + M halten 401/1.000 Miteigentumsanteil an den Grundstücken X + Y, und die Ehegatten R + A halten 599/1.000 Miteigentumsanteil an den Grundstücken X + Y. Die Teilung soll so erfolgen, dass A + M das Grundstück X bekommen und R + A das Grundstück Y. Beide Grundstücke entsprechen wertmäßig den Miteigentumsanteilen. Abwandlung: Die Grundstücke X + Y entsprechen wertmäßig nicht den Miteigentumsanteilen. Info: Die Grundstücke X + Y liegen nebeneinander, und die Ehegatten haben je ein Haus auf den Grundstücken stehen, welches sie selbst bewohnen. Bisher waren die Grundstücke in der WEG, da eine gemeinsame Einfahrt genutzt wurde.
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