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§ 7 GrEStG,Teilung,wirtschaftliche Einheit

Eine im Jahr 1 gegründete Personengesellschaft erwirbt im Jahr 1 ein Grundstück und baut darauf sechs Häuser. im Jahr 3 nach Fertigstellung der Häuser wird die Gesellschaft durch Teilung dergestalt beendet, dass jeder Gesellschafter in Höhe seines Vermögensanteils an der Gesellschaft eine Teilfläche mit dem aufstehenden Haus erhält und den entsprechenden Anteil an dem Darlehen, mit dem der Grunderwerb und die Baumaßnahme finanziert wurde, übernimmt. Meines Erachtens ist hier die grunderwerbsteuerfreie Aufteilung gem. § 7 GrEStG nicht möglich, da es an der Voraussetzung der wirtschaftlichen Einheit des aufzuteilenden Grundstück vor der Aufteilung fehlt. Ist diese Auffassung zutreffend?
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