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Nutzungwertbesteuerung,Baudenkmal,Sonderausgabenabzug

Sachverhalt: Im BV eines LuF-Betriebes befindet sich ein Wohngebäude für das die Baudenkmaleigenschaft festgestellt wurde. Das Gebäude umfasst die Betriebsleiter- und Altenteilerwhg. Vom Vorgänger-StB wurden die in einer Außenprüfung (VAZ 2005) festgestellten Wertansätze für die Nutzungswertbesteuerung übernommen und seit dem nicht mehr angepasst. Die Nutzungswertbesteuerung wurde jährlich als private Wertentnahme auf Kto. „Verwendung von Gegenständen ohne USt“ gebucht. Das FA hat offenbar nie bzgl. einer Anpassung der Nutzungswertbesteuerung nachgefragt. Fragen: 1. Muß der Wertansatz für die Nutzungswertbesteuerung grundsätzlich jährlich für jede Wohnung neu ermittelt werden? 2. Kann dann der so ermittelte Wertansatz für die Altenteilerwohnung als Dauernde Last für den Wohnungswert in der ESt-Erkl. des Betriebsinhabers angesetzt werden? Mein Lösungsansatz: Zu 1. Meines Erachtens müsste jedes Jahr der Nutzungswert aus der Marktmiete vergleichbarer Objekte neu hergeleitet werden. Alternativ: auf Basis der entstandenen Kosten ermittelt werden (BFH vom 31.03.1998, BStBl. II 1998 S 386 bzw. OFD Han. 19.01.1999,0 FR 1999 S 274) Zu 2. Ich würde die Kosten ansetzen, da (in Bayern) eine vom LfSt veröffentlichte Pauschale oder die tatsächlich ermittelten Kosten für den Wohnwert angesetzt werden können. Eine Fundstelle für diese Auffassung habe ich aber nicht Ihr Lösungsansatz?
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