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Betriebsvermögenseigenschaft bei Photovoltaik,Sonderbetriebsvermögen bei Beteiligung,§ 13a/b ErbStG und Bewertungsrecht

Unser Mandant unterhält einige Solarparks in der Rechtsform von GmbH & Co. KGs, die geschlossene Fonds sind. Bei den notwendigen Grundstücken handelt es sich in der Regel um vorher land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Verpächter erzielen in der Regel Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit. Manche Verpächter sind an den GmbH & Co. KGs als Kommanditisten beteiligt, die anderen nicht. Fragen zu den Kommanditisten ohne Beteiligung mit Verpachtung der Grundstücke: Sind die Grundstücke zwangsweise aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu entnehmen und unter Aufdeckung von stillen Reserven bei der Einkommensteuer in das Privatvermögen zu überführen? Verlieren diese Grundstücke die Steuerbefreiungen nach § 13a ErbStG oder bleiben diese erhalten, da nach Beendigung der Verpachtung an die Solarparks, diese wieder als land- und forstwirtschaftliche Grundstücke genutzt werden? Fragen zu den Kommanditisten mit Beteiligung und mit Verpachtung der Grundstücke: Sind die Grundstücke vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen in das Sonderbetriebsvermögen der jeweiligen GmbH & Co. KG ohne Aufdeckung von stillen Reserven zu überführen? Gilt das entsprechend umgekehrt bei Beendigung der Verpachtung an die Solarparks, wenn im Anschluss wieder eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung stattfindet.
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