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Entnahme Wohnung/Gebäudeteile,§ 13 Abs. 4 EStG a.F.

Unsere Mandanten, eine Mutter und ihr Sohn, haben im Wege der Erbfolge (der Vater ist gestorben) ein kleines bäuerliches Anwesen geerbt (Erbengemeinschaft). Zum Wohnhaus gehört ein Nebengebäude, welches wie folgt bebaut wurde: 1954: Erdgeschoss: Schweinestall, Waschküche, Holzlege und Geräte, Geflügelstall Obergeschoss: Geräte, Wäsche und Trockenraum Im Jahr 1964 wurden im Erdgeschoss eine Remise und eine Garage angebaut. Das Obergeschoss wurde wie bisher genutzt. Vor zehn Jahren, also etwa im Jahr 2012, wurde das Obergeschoss in eine Wohnung ausgebaut, welche der Sohn für eigene Wohnzwecke nutzt. Die Mutter wohnt im Haupthaus. Es geht um die Frage, ob diese ausgebaute Wohnung steuerfrei aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen ausgeschieden ist oder per Antrag ausgeschieden werden kann.
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