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Betriebsübertragung,vorweggenommene Erbfolge,EStG § 6b

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant R hat seinen halben Wald an den Bruder verkauft und damit 480T€ Gewinn erzielt. (Verkauf 30.09.2022) Jetzt soll zum 30.09.2023 der restliche, bei ihm verbliebene Wald (Betriebsvermögen Forst) an den Sohn übertragen werden. Kann man trotzdem eine § 6b Rücklage per 30.09.2022 einstellen, wenn ein Jahr später alles auf seinen Sohn nach § 6(3) EStG übertragen wird? Mit freundlichen Grüßen Susanne Siebler
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