Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Betriebsaufgabe,Gemeiner Wert

Unser Mandant hat im Jahr 1999 zusammen mit seiner Schwester einen landwirtschaftlichen Betrieb unter Nießbrauchsvorbehalt von den gemeinsamen Eltern übertragen (Schenkung) bekommen. Die aktive Betriebsführung durch die Nießbrauchsnehmer ist zum 31.12.2022 eingestellt worden. Die vorhandenen landwirtschaftlichen Eigentumsflächen sind fremd weiterverpachtet worden. Der Nießbrauch, der die Hofstelle und die landwirtschaftlichen Flächen betrifft, ist nicht aufgehoben worden. Das Finanzamt geht in einem Schreiben richtigerweise davon aus, dass mit der Nießbrauchsbestellung zwei Betriebe (ein aktiver und ein ruhender Betrieb) entstanden sind, und fordert nunmehr die Inhaber des ruhenden Betriebs auf, entweder die Betriebsaufgabe zum gleichen Zeitpunkt zu erklären oder das Wahlrecht eines verpachteten Betriebs wahrzunehmen. Soweit ist die Rechtslage wohl eindeutig. Frage: Wir überlegen, ob man im Rahmen der Teilwertermittlung bei einer Betriebsaufgabe den kapitalisierten Wert des betrieblichen Nießbrauchs als Schuldposten von den positiven Flächenwerten absetzen kann, obwohl ja Nießbrauchsbelastungen nicht bilanziell erfasst werden. Am Markt wären diese Nießbrauchsbelastungen jedoch wertmindernd zu berücksichtigen.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen