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Verpachtung an Photovoltaikbetreiberges.,Betriebsvermögen,Betriebsaufgabe

Ein Mandant plant, ein unbebautes Grundstück mit Größe von etwa 2 ha zur Nutzung für eine Freiflächen-PV-Anlage an eine Betreiberfirma zu verpachten. Bislang hat der Mandant das Grundstück an einen Landwirt verpachtet. Es handelt sich um landwirtschaftliches Betriebsvermögen. Weitere größere land- und forstwirtschaftliche Flächen besitzt der Mandant nicht. Ergibt sich aus der Änderung des Pächters und der veränderten (gewerblichen) Nutzung des Grundstückes eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen?
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