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Verkauf Rebfläche,30 ar Grenze

Unsere Mandantin S Eigentümerin von landwirtschaftlichen Grundstücken. Diese gingen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Jahr 1991 vom Vater V auf S über. Bis zum Jahr 2001 hatte der V die Grundstücke selbst bewirtschaftet. Hierunter befindet sich ein Rebland (1) mit einer Fläche von 17,95 ar und ein weiteres Rebland (2) mit einer Fläche von 8,95 ar. Das Rebland (2) ist verpachtet, das Rebland (1) wird unentgeltlich an eine andere Person zur Nutzung überlassen. Daneben ist S mit einem Anteil von 5/16 an einer Erbengemeinschaft beteiligt, die ebenfalls ein landwirtschaftliches Grundstück mit 16,17 ar besitzt. Nun möchte S das Rebland (1) verkaufen. Fragen: 1. Löst der Verkauf einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn aus dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft aus? 2. Kann aufgrund der Fläche von unter 30ar davon ausgegangen werden, dass kein LuF Betrieb vorliegt? Vielen Dank!
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