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Entschädigung,Dienstbarkeit,Einkünfteart

Unsere Mandantschaft besitzt zwei Grundstücke. Ein Grundstück ist Privatvermögen, das andere Grundstück ist im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen. Unsere Mandantschaft hat für diese Grundstücke nun zugunsten der Gemeinde eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestellt. Inhalt der Dienstbarkeit ist die Berechtigung, eine Abwasserdruckleitung durch die beiden Grundstücke zu verlegen. Hierdurch ist die Gemeinde berechtigt, in diese Grundstücke die hierzu notwendigen Leitungen samt Zubehör zu verlegen. Unsere Mandantschaft erhält hierfür für das Grundstück im Privatvermögen eine Entschädigung in Höhe von 3.500 €. Für das landwirtschaftliche Grundstück erhält unsere Mandantschaft eine Entschädigung in Höhe von 1.600 €. Frage 1: Wie ist die Entschädigung für das im Privatvermögen gehaltene Grundstück ertragsteuerlich zu behandeln? Frage 2: Wie ist die Entschädigung für das im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehaltene Grundstück ertragsteuerlich zu behandeln (Gewinnermittlung LuF: Einnahmen-/Ausgabenrechnung)?
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