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Betriebsverpachtung im Ganzen,§ 6 Abs. 3 EStG,Vorweggenommene Erbfolge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Ein Ehepaar ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebs, bestehend aus Hofstelle und mehreren Ackerflächen. Der Betrieb ist verpachtet. Er soll mit Ausnahme eines Ackers an die Tochter (T) übertragen werden. Das restliche Flurstück soll an die Enkelin (E) übertragen werden. Ziel ist, dass keine Entnahme in das Privatvermögen mit Aufdeckung der stillen Reserven stattfindet. Deswegen ist geplant, dass T und E vor der Übergabe eine GbR als landwirtschaftlichen Betrieb gründen. Nach Übergabe stellen die neuen Eigen-tümer ihre Grundstücke der GbR zur Verpachtung zur Verfügung. Die GbR schließt dann einen neuen Pachtvertrag ab. Frage: Kann mit dieser Vorgehensweise erreicht werden, dass keine stillen Reserven aufgedeckt werden?
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