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Gewerbe,Nießbrauchsvorbehalt,Entnahme

Eine Mandantin von mir hat ein Hofgrundstück auf dem sich die Hofstelle der Landwirtschaft und eine Gaststätte, die noch betrieben wird, befindet. In der Bilanz der Gaststätte ist der Teil Grund und Boden und Gebäude aktiviert, der auf die Gaststätte entfällt. Nun möchte sie den Hof an ihren Sohn übertragen. Dieses Grundstück soll in dem Zuge im Ganzen (auch das Gebäude mit der Gaststätte) auf ihn übergehen und die Übertragsgeberin darf die Gaststätte laut Vertrag weiterführen. Mit der Übertragung fällt doch automatisch das Betriebsvermögen (GruBo und Gebäude) aus der Bilanz der Gaststätte weg, da es meiner Mandantin nicht mehr gehört. Bei der Übertragung der Landwirtschaft sehe ich keine Problem mit Aufdeckung von stillen Reserven, aber wie sieht es mit den Einkünften aus der Gaststätte aus? Muss meine Mandantin die Entnahme versteuern oder gibt es Möglichkeiten, diesen Teil auch steuerneutral auf den Sohn zu übertragen?
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