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dreigeteilter Betrieb,Nießbrauch,Verträge mit nahen Angehörigen

Mutter GW hat ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit notarieller Urkunde vom 15.06.2007 auf ihre Söhne übertragen, unter Zurückbehalt eines Nießbrauchsrechts bzgl. der Verpachtung von Äckern. Im Notarvertrag ist ein lebenslanges Nießbrauchsrecht geregelt, allerdings mit dem Zusatz: „Die Ausübung des Nießbrauchsrechts kann dritten Personen entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden.“ Mutter GW lebt noch. Im Jahr 2021 haben die Söhne A und B jeweils neue Pachtverträge abgeschlossen. A und B sind nun Verpächter. Könnte so argumentiert werden, dass die Mutter an A und B das Nießbrauchsrecht gem. Notarvertrag aus dem Jahr 2007 unentgeltlich überlassen hat? Käme es dann überhaupt irgendwann zu einer Betriebsaufgabe bei der Mutter (z.B. im Zeitpunkt des Todes und damit Beendigung des Nießbrauchs)? Erzielen dann A und B Einkünfte aus LuF? Wäre hier schädlich, dass A und B jeweils eigene Verträge (für die jeweils an sie übertragenen Äcker) abgeschlossen haben und nicht gemeinschaftlich? Oder bedeutet dies zwingend eine vorzeitige Beendigung des Nießbrauchsrechts entgegen den Regelungen nun vor dem Tod der Mutter? Bedeutet dies dann zwingend eine Betriebsaufgabe bei der Mutter im Jahr 2021 (zu der Zeit, als A und B neue Pachtverträge abgeschlossen haben)? Haben dann A und B künftig Einnahmen aus LuF oder V+V? Hinweis: Es werden ausschließlich Äcker verpachtet, es wird nicht mehr selbst aktiv Landwirtschaft betrieben.
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