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Wechsel Gewinnermittlungsart,Übergangsgewinn,Übergangsrechnung

Der Steuerpflichtige A betreibt auf einer 3.400 qm großen gepachteten Fläche eine Weihnachtsbaumkultur. Setzlinge wurden gepflanzt und nach Jahren als Weihnachtsbäume verkauft. Die Einkünfte wurden nach § 13a EStG als Einkünfte aus sonstiger landwirtschaftlicher Nutzung mit 1.000 € pro Jahr pauschal erklärt und versteuert. Im Jahr 2021 wurden erstmals Bäume hinzugekauft bzw. durchgehandelt. Der Umsatz mit zugekauften Bäumen betrug im Jahr 2021 60 % und im Jahr 2022 mehr als 90 % des Umsatzes. In beiden Jahren wurden Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt und der Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Fragen: 1. War der Wechsel der Gewinnermittlungsart von der pauschalen Besteuerung zur Einnahmenüberschussrechnung korrekt? 2. Unter welchen Bedingungen kann wieder zur pauschalen Besteuerung zurückgekehrt werden?
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