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Betriebsaufgabe,Zuordnung zum landwirtschaftlichen Vermögen,§ 33 BewG und §§ 13,14 EStG

Anfrage der Erben von meinen Mandanten Die Erblasserin hat im November 1969 drei Erbbaurechtsverträge abgeschlossen: – über ein Flurstück I 1.500 m², – ein Flurstück II 678 m², – ein Flurstück III 681 m2. Diese Flurstücke waren seinerzeit landwirtschaftlich genutzt. Fragen: Handelt es sich um Privatvermögen aufgrund der gesetzlichen Grundlage 1969? Oder könnte es sich noch um Betriebsvermögen handeln? Kann das zuständige Finanzamt dies aufgrund einer verbindlichen Anfrage beantworten?
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