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Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG,Entnahmeprivileg des § 13 Abs. 5 EStG,Verkauf nicht unerheblicher,größerer Teilfläche

Mein Mandant (über 70 Jahre alt) „bewirtschaftet“ 9,662 ha (2,27 ha Eigentum und 6,7962 ha zugepachtet). Er hat den aktiven Betrieb vor Jahren eingestellt und es gibt nur zwei Pferde zur Pension und zwei eigene Pferde. Der überwiegende Teil der Einnahmen besteht aus Subventionen/Prämien. Der Gewinn wird nach § 13a EStG ermittelt. Ein Teilstück von 1.227 qm soll an den Nachbarn für 80.000 € verkauft werden. Ein Teilstück von 1.101 qm will der Sohn mit einem EFH bebauen. Bei einem Verkauf an den Nachbarn (1.227 qm) und einer Schenkung an den Sohn (1.101 qm) wären wohl erhebliche stille Reserven aufzudecken (Buchwert von < 2 €/qm)!? Mein erster Gedanke war: Vater verkauft das Grundstück an den Nachbarn, da einen niedrigeren Steuersatz als der Sohn hat. Einige Monate später überträgt der Vater den Betrieb auf seinen Sohn nach § 6 (3) EStG. Der Sohn bebaut dann das Grundstück mit einem privaten EFH und nimmt hierfür § 13 (5) EStG in Anspruch. Funktioniert das Ganze bzw. welchen Gedankenfehler habe ich gemacht? Haben Sie eine bessere Lösung?
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