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Forstwirtschaft,Dienstleistung,LuF

Ein langjähriger Mandant von uns ist Forstwirtschaftsmeister, hat ein Gewerbe angemeldet und zahlt neben der GewSt auch die Kammerbeiträge. Seine Berufskollegen sagten ihm nunmehr, dass er Einkünfte aus LuF und nicht aus Gewerbe bezieht, da er 80 % seiner Einkünfte aus dem Wald (also Baum- und Forstarbeiten) bezieht, wo er mit seinem Forsttruck Bäume entsorgt. Frage: Soll dieser Mandant sein Gewerbe abmelden?
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