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Betriebsvermögen,Entnahme

Eine Mandantin von mir hat einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb, den sie allerdings nicht selbst bewirtschaftet, sondern von dem sie alle Flächen verpachtet hat. Nun möchte sie die 30 % der Flächen an die Stadtwerke verpachten, die dort eine Solaranlage errichten möchte. Die Stadtwerke haben keine extra GmbH & Co. KG dafür gegründet. Der Vertrag würde direkt mit ihnen geschlossen. 1. Muss sie diese Flächen aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführen? 2. Wenn ja, kann man diese Möglichkeit umgehen? Das gleiche Problem ergibt sich ja auch für die Erbschaftsteuer. Wenn der Erbfall eintreten sollte, würde diese Fläche ja mit 50 % des Bodenrichtwerts für Gewerbegebiete als Grundvermögen besteuert werden. 3. Gibt es hier eine andere Möglichkeit als die Beteiligung, um Betriebsvermögen zu erzeugen?
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