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vorweggenommene Erbfolge,Unterhaltszahlungen,Versorgungsleistungen

Eine Mandantin von mir hat ihren verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb auf ihren Sohn übertragen und ein privates Mehrfamilienhaus auf ihre Tochter, beides im Rahmen der vorweggenommener Erbfolge und beides gegen eine Unterhaltsrente. Der Kapitalwert der Rente für das MFH beträgt ungefähr 10 % von dem Verkehrswert, ist also weit drunter. Ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich die beiden Renten bei ihr versteuern soll.
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