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Einlage bei unentgeltlichem Erwerb,§ 6 Abs. 4 EStG,Abschreibung

Ein Landwirt hat im Jahr 2001 einen Betrieb unentgeltlich erhalten. Der Übergeber hat sich Milchvieh und einen Teil des Milchkontingentes zurückbehalten. Das MK war abgespalten vom Buchwert und daher unentgeltlich erworben. Einige Jahre später hat der Landwirt vom Übergeber das Milchkontingent wieder zurückerhalten und genutzt. Ich habe in der Bilanz das MK als Einlage mit dem Teilwert eingebucht und abgeschrieben. Das Finanzamt ist der Meinung, das Milchkontingent sei nicht abschreibungsfähig, da er es unentgeltlich durch Schenkung erworben habe und nach dem BMF-Schreiben 2014 I 1503 nur entgeltlich erworbene MK abschreibungsfähig sind. Ich bin der Meinung, dass ein Wirtschaftsgut (MK), das steuerpflichtig aus einem BV entnommen wurde (unabhängig davon, ob die Steuer daraus verjährt ist) in ein anderes BV eingelegt wird, als entgeltlich erworben gilt.
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