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Betriebsverpachtung im Ganzen,Unentgeltliche Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge,§ 6 Abs. 3 EStG

Bei einem neu übernommenen Mandat wurde ein Gewerbebetrieb vom Ehemann auf die Ehefrau übertragen. Der Ehemann hatte den Gewerbebetrieb (Onlineshop) erst im Vorjahr begonnen, dieser ist somit noch im Aufbau und hatte einen Verlust. Der vorherige Steuerberater hatte den Mandanten lediglich zum Gewerbeamt geschickt und dort die An- und Abmeldung vornehmen lassen und dann entsprechend für die Ehefrau den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben, die Buchhaltung erstellt und die USt-Voranmeldungen abgegeben. Ist für den Übertragungsvorgang nach § 6 Abs. 3 EStG zwingend ein schriftlicher Übergabevertrag zu erstellen? Grundstücke sind nicht im BV enthalten, lediglich eine größere Maschine und ein Pkw. Darlehen o.Ä. existieren hierfür auch nicht. Ist bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für die Beendigung des Gewerbes des Ehemannes zwingend eine Schlussbilanz aufzustellen oder kann diese aus Vereinfachungsgründen entfallen und lediglich die Buchwerte werden übertragen?
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