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Betriebszerschlagung,§ 6 Abs. 3 EStG

Liebes Deubner-Team, Wir bitten um Unterstützung zu nachfolgendem Sachverhalt. Unser Mandant unterhält eine Hofstelle mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Er hat diese selbst vor vielen Jahren von seinem Vater unentgeltlich übertragen bekommen. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb ist seit 2016 an den Sohn A verpachtet. Unser Mandant beabsichtigt folgende Aufteilung/Übertragung der LuF: Verkauf einer Teilfläche von ca. 200 m² an einen fremden Dritten (Nachbar) und Schenkung des Geldbetrags an Tochter C. Übertragung der auf der linken Straßenseite belegenen Gebäude- und Hoffläche mit ca. 613 m² sowie Grün- und Ackerland mit ca. 59.560 m² auf Sohn A. Übertragung der auf der rechten Straßenseite belegen Gebäude- und Hoffläche mit 880 m² auf den Sohn B. Zurückbehaltung von Wiesen/Ackerflächen von ca. 4.248 m² als „Krautgarten“. Löst die geplante Übertragung ertragsteuerliche Folgen (Überführung ins Privatvermögen, Aufgabegewinnbesteuerung ….) aus oder ist die geplante Übertragung steuerneutral möglich? Wie könnte ggf. eine Steuerbelastung vermieden werden? Falls eine Versteuerung unumgänglich wäre, wie wäre der Aufgabegewinn zu ermitteln? Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße.
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