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Betriebsaufgabe,Aufgabeerklärung,Nachweis

Mandant bekommt im Jahr 2018 von der Mutter ein Gebäude mit 2 ha Ländereien unentgeltlich übertragen. Dieser Grundbesitz ist bereits seit Jahrzehnten im Familienbesitz. Der Wohnteil des Gebäudes wird von der Mutter bewohnt. Der ursprüngliche Wirtschaftsteil des Gebäudes ist unbenutzt. Die Ländereien werden verpachtet. In den Steuererklärungen der Eltern wurden diese Pachteinnahmen nie (soweit ersichtlich) erklärt. Der Mandant hat nach Übergabe die Pachteinnahmen als Einkünfte aus V+V erklärt. Im Jahr 2020 wurden die Ländereien verkauft. Das Finanzamt setzt einen Veräußerungsgewinn aus L+F fest. Das FA begründet die Festsetzung damit, dass die L+F beim Finanzamt nie als aufgegeben gemeldet wurde und mein Mandant ggf. eine Aufgabemeldung beim FA nachweisen soll. Tatsächlich wurde die aktive Landwirtschaft bereits von den Großeltern aufgegeben. Wie soll bzw. kann jetzt ein Nachweis des Enkels erfolgen? Der Mandant hat noch eine Abschrift der Oma über die Erklärung des Einheitswerts vom 4/1989 gefunden, in der diese erklärt, dass die Landwirtschaft im Jahr 1981 aufgegeben wurde, die Ländereien verpachtet wurden, kein Vieh mehr gehalten wird und die Stallungen leerstehend sind. Ist der Weg des Nachweises der Finanzbehörde richtig? Reicht der Nachweis des Einheitswerts und die Meldung an die Grundbesitzstelle aus?
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