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Wald,Ertragsteuerlicher Forstbetrieb,Veräußerungsgewinn

Herr S und seine Schwester C haben 2006 ca. 3 ha Wald geerbt. Bis einschließlich 2016 haben die beiden Waldförderung erhalten. Die Geschwister wollen nunmehr den Wald verkaufen. Es stellt sich die Frage, ob hier die Vorbesitzzeiten anerkannt werden und steuerfrei (kein § 23 EStG) veräußert werden kann? Oder handelt es sich um die Besonderheit land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (aufgrund der Größe)? Wie würde dann ein möglicher Veräußerungsgewinn besteuert werden? Hat die erhaltene Förderung irgendwelche Auswirkung?
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