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Betriebsverkleinerung nach § 14 II EStG,Hofübergabe nach § 6 Abs. 3 EStG

Mandant besitzt 3,8959 ha Wald, 1,6355 ha Grünland und eine Hofstelle mit landwirtschaftlichen Gebäuden mit einer Größe von 3.019 m². Von der Hofstelle sind 1.006 m² dem privaten Wohnhaus zugeordnet, so dass 2.013 m² als landwirtschaftliche Hofstelle verbleiben. Bisher: Der Wald wird selbst genutzt, das Grünland ist unentgeltlich an einen Landwirt verpachtet. Unser Mandant hat im September 2022 die Hofstelle an seine Tochter überschrieben. Die Forstflächen und das Grünland verblieben bei ihm. Da eine Betriebsaufgabe aufgrund des hohen Bodenrichtwerts und des Werts einer landwirtschaftlichen Lagerhalle mit einer immensen Steuerlast verbunden wäre, wird eine Lösung angestrebt, um eine solche zu vermeiden. Der forstwirtschaftliche Betrieb wird im Rahmen einer Betriebsverkleinerung gemäß § 14 Abs. 2 EStG weitergeführt. 1. Überlegung: Reicht die Hofstelle mit 2.013 m² an sich als landwirtschaftlicher Betrieb aus, so dass die Tochter den landwirtschaftlichen Betrieb weiterführt, oder handelt es sich hier um eine Zwangsbetriebsaufgabe? 2. Überlegung Wenn 1. Überlegung eine Zwangsbetriebsaufgabe auslöst, würde eine zeitnahe notarielle Übertragung des Grünlandes von 1,6355 ha ausreichen, um eine Zwangsbetriebsaufgabe zu verhindern bzw. im Nachhinein zu heilen?
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