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§ 7g EStG,Investitionsabzugsbetrag bei Personengesellschaften,Sondervergütungen i.S. des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG

Unser Mandant ist Gesellschafter einer land- und forstwirtschaftlichen GbR. Daneben besitzt er noch ein gewerbliches Lohnunternehmen. Der Mandant möchte sich Ende des Jahres 2023 einen neuen Mähdrescher kaufen. Allerdings wird der Gewinn im Wirtschaftsjahr 2022/2023 in der GbR voraussichtlich über T€ 200 liegen, so dass kein IAB gebildet werden kann. Kann der IAB im gewerblichen Lohnunternehmen gebildet werden, wenn das Lohnunternehmen den Mähdrescher anschafft und diesen der GbR vermietet? Wahrscheinlich wird der Mähdrescher (fast) ausschließlich in der land- und forstwirtschaftlichen GbR genutzt. Wird der Mähdrescher durch die (fast) ausschließliche Nutzung der GbR zwangsweise zum Sonderbetriebsvermögen des Mandanten in der GbR? Werden wie im Fall von zwei nebeneinander geführten Einzelunternehmen (BFH, Urteil v. 19.03.2014) die Gewinne beider Unternehmen zusammengerechnet?
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