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§ 55 EStG,EMZ

Unsere Mandantschaft (zwei Brüder) hat einen ruhenden L+F-Betrieb. Hierzu gehören landwirtschaftliche Flächen und zwei alte Traktoren. Das Finanzamt geht davon aus, dass die Traktoren auf dem Grundstück des einen Bruders in der Scheune abgestellt wurden. Wie hat hier eine Wertermittlung zu erfolgen betreffend der Aufdeckung etwaiger stiller Reserven aus der Scheune? Auf gleichem Grundstück steht auch das Wohnhaus dieses Bruders. Sämtliche landwirtschaftliche Flächen sind seit vor 1970 im Besitz/Eigentum der Mandantschaft/der Vorfahren. Das genannte Grundstück des einen Bruders mit der Scheune wird von diesem Bruder erst seit 1996 selbst bewohnt. Betreffend eine landwirtschaftliche Fläche berechnet die Behörde Folgendes: 590 qm – Nutzung „Acker/Obst“ – Anschaffung vor 01.07.1970 – LaVZ/EMZ 394 – theor. BW, § 55 EStG, 2,73 €/qm – insges. 1.611,59 € Können Sie diese Berechnung nachvollziehen? Laut Gesetz würden wir 2,05 € (§ 55 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG) ansetzen und kommen auf einen Wert von 1.656,40 €.
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