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Verpächterwahlrecht,unentgeltliche Nutzungsüberlassung,Verhaftung stiller Reserven

Ein Mandant hat nebenberuflich einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb (Weinbau) betrieben. Dieser wurde auch die ganzen Jahre vom Finanzamt veranlagt. Nun hat er die aktive Tätigkeit aufgegeben und die Rebgrundstücke unentgeltlich an einen Verwandten überlassen. Frage? 1. Hat unser Mandant weiterhin ein Verpächterwahlrecht? 2. Sofern grundsätzlich ein Verpächterwahlrecht bestehen sollte: sind die jeweiligen Rebgrundstücke trotzdem ertragsteuerlich aufgrund der unentgeltlichen Überlassung zu entnehmen?
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