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Konsumgutlösung,Betriebsverpachtung

Ein ca. 80-jähriger Rentner (Junggeselle, keine Kinder) möchte seine Hofstelle mit aufstehendem EFH mit Maschinenhalle an seine Nichte verkaufen (ca. 2.800 m²) (s. Anhang). Diese möchte das Wohnhaus später einmal für sich selbst nutzen. Der 80-Jährige lässt sich ein lebenslängliches Wohnrecht im EG eintragen. Probleme stellen sich nur beim landwirt. Verpachtungsbetrieb dar. Die aufstehende Maschinenhalle musste er damals als Bedingung des Finanzamts auf der Hofstelle bauen, damit weiter ein landwirtschaftlicher Betrieb besteht. Zu der Hofstelle mit Maschinenhalle und zu der angrenzenden Grünfläche besteht der landwirt. Betrieb noch mit 11 ha Acker- und Wiesenflächen. Auf einer Wiese gibt es noch zusätzlich eine Halle, in der alle notwendigen landwirt. Maschinen untergebracht werden können. Meine Fragen: 1) Wird durch den Verkauf der Hofstelle mit EFH, landw. Halle und Grünfläche eine Zwangsbetriebsauflösung des landwirt. Verpachtungsbetriebs angestoßen? Meiner Meinung nach kann das Finanzamt den landwirt. Betrieb nicht zwangsauflösen. Es bestehen weiter Betriebsgrundlagen mit den 11 ha Wiese und Acker mit aufstehender Halle, in der noch alle landwirt. Geräte untergebracht werden können. Sollte eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt gestellt werden? 2) Kann der Teil der landwirt. Fläche der Hoffläche (landwirt. Halle mit Grünfläche …) in die GbR des Bruders, im Nachbardorf wohnend, zu Buchwerten ohne Auflösung von stillen Reserven eingehen und mit einer Behaltensfrist später aus der GbR entnommen werden bzw. kann die Gesellschafterin (Nichte) ihren Anteil herausnehmen und aus der GbR aussteigen? Die Entnahme wird nicht ohne Auflösung – Versteuerung der stillen Reserven gehen?! Dies wird angestrebt, damit der Kaufpreis der Hofstelle niedrig gehalten wird. Haben Sie zu dem Fall noch eine weitere Idee? Eine Schenkung ist durch den geringen Freibetrag aller Voraussicht nach nicht möglich …
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