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Entnahme Wiesengrundstück,Zuordnung zur LuF

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Mandant in Bayern hat eine Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe der Landwirtschaft unstrittig erklärt. Die Forstwirtschaft mit 3 Waldgrundstücken von je 2.000 - 3.000 qm wird weiter betrieben. Ein Grundstück Wiese mit 1.600 qm wird i. Z. m. der Forstwirtschaft genutzt, hier wird Holz gelagert und Maschinen der Forstwirtschaft. Das Finanzamt hat nun das Grundstück mit einem Entnahmewert bei den Einnahmen und mit dem Buchwert bei den Ausgaben angesetzt mit der Begründung, dass es sich um eine Wiese handelt, die aus der Landwirtschaft zu entnehmen ist. Wir haben keinen Entnahmewert angesetzt, da dieses Grundstück wie oben beschrieben für die Forstwirtschaft genutzt wird und im Betriebsvermögen der Forstwirtschaft bleibt, genauso wie die 3 Waldgrundstücke. Hat das Finanzamt recht und warum? Mit freundlichen Grüßen Barbara Jenett Jones
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