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freiwilliger Landtausch,Versteuerung stille Reserven,Betriebsvermögenseigenschaft

Die Eltern E des Steuerpflichtigen S haben eine Landwirtschaft (Betriebsvermögen – „nicht aktiv betrieben“ – Flächen verpachtet). S hat einen Gewerbebetrieb. E tauschen 2021 ein landwirtschaftliches Grundstück gegen ein anderes landwirtschaftliches Grundstück G (9.000 m²) ein. Der Vorgang ist eine Veräußerung und eine Anschaffung – die stillen Reserven werden auf das neue Grundstück G im Rahmen von § 6b EStG übertragen. Nach diesem Tauschvorgang schenken E die Landwirtschaft dem S im Jahr 2021. Die Landwirtschaft wird, wie bisher, nur in Form der Flächenverpachtung betrieben. Im Jahr 2023 kommt die Kommune K auf S zu und will u.a. sein Grundstück G (Acker) in eine gewerblich nutzbare Fläche umwandeln. Dies ist grds. im Sinne von S, da er einen Gewerbebetrieb hat. K will dies im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung erreichen, laut Vertrag wie folgt: 1) Die Beteiligten bringen ihre Flächen (Einlageflächen) ein und erhalten nach Abzug von Straßen etc. entsprechend reduzierte Nettobaulandflächen. (S gibt seine 9.000 m² Acker und bekommt 7.000 m² Gewerbebauland.) 2) Die Nettobaulandflächen sollen soweit möglich auf den bisherigen Flächen entstehen, d.h., S erhält auf seiner Fläche G (9.000 m²) seine Nettobaulandfläche (7.000 m²). Damit das Beteiligungsverhältnis am Ende korrekt ist, haben die Beteiligten ggf. Teilflächen kostenlos anderen Beteiligten zu übereignen oder erhalten diese kostenlos von diesen. Ein Spitzenausgleich in Geld ist im Bedarfsfall auch vorgesehen. 3) Es wird kein Gesamthandsvermögen gebildet, d.h., es wird keine gemeinsame Umlegungsmasse gebildet und werden anschließend keine Einzelgrundstücke zugeteilt. 4) Die nötigen Straßen- und Ausgleichsflächen sind unentgeltlich an die Kommune K zu übereignen. 5) Die Kosten der Erschließung müssen die Beteiligten tragen nach Vorgabe der Kommune K. Fragen: Wie ist der Vorgang einkommensteuerlich für S zu beurteilen? Insbesondere: Handelt es sich bei diesem Vorgang insgesamt um eine/n Tausch/Veräußerung von 9.000 m² Acker gegen Anschaffung Bauland 7.000 m², so dass alle stillen Reserven zu versteuern sind, oder sind nur die stillen Reserven zu versteuern, die anteilig auf den kostenlos zu übereignenden Flächenteilen lasten (stille Reserven für 2.000 m²)? Wäre ein Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB nicht besser – ohne Besteuerung?
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