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Gewinnermittlung,§ 13a UStG,Imkerei

Guten Tag, meine Mandantin (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) hat dieses Jahr mit einer Hobby- Imkerei begonnen. Sie hat 5 Völker angemeldet, wovon allerdings nur 2 Völker sich entwickelt und Honig erzeugt haben. Diesen selbsterzeugten Honig verkauft sie jetzt. Ich gehe davon aus, dass der Kleinunternehmer nach § 19 UStG anwendbar ist. Fragen: 1. Welche Einkunftsart und welche Erleichterungen gibt es für die Hobby-Imkerei im Ertragsteuerrecht? 2. Wie entwickelt sich das bei Verkauf von weiteren aus dem Honig selbsterzeugten Produkten, z. B. Honigseife? Bitte um Angabe mit Rechtsquellen. Vielen Dank. Freundliche Grüße
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