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Vermächtniserfüllung,Entnahme

Im Testament einer Erblasserin war unter anderem ein landwirtschaftlicher Betrieb enthalten. Dabei war der Sohn der Erblasserin Alleinerbe des Betriebs mit der Vermächtnisauflage, an drei Schwestern je ein landwirtschaftliches Grundstück zu übertragen. Die Hofstelle und ein Grundstück blieben bei ihm. Aus dieser Konstellation habe ich nach dem Tod der Erblasserin empfohlen, dass die Geschwister eine GbR als landwirtschaftlichen Betrieb grün-den, anschließend die Grundstücke entsprechend der Vermächtnisauflage übertragen und die übertragenen Grundstücke der GbR zur weiteren Nutzung zur Verfügung stellen. Damit sollte die Eigenschaft als Betriebsvermögen ohne Aufdeckung stiller Reserven erhalten bleiben. In der Einkommensteuererklärung des Alleinerben des betreffenden Jahres der Vermächtniserfüllung geht nun das Finanzamt mit Hinweis auf BMF-Schreiben v. 14.03.2006, IV B 2 – S 2242-7/06, Rn. 60, bei der Vermächtniserfüllung von einer Entnahme der Grundstücke aus mit Versteuerung der stillen Reserven. Frage: Ist dieses BMF-Schreiben noch aktuell oder kann die Besteuerung der stillen Reserven bei der gegebenen Vorgehensweise vermieden werden?
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