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Liebhaberei,Ermittlung Totalgewinn,Einbeziehung stiller Reserven GuB

Einer meiner Mandanten ist ein Nebenerwerbslandwirt. Er hatte bislang nur Verluste. Er hatte Milchvieh. Nun hat er auch das nicht mehr. Er hat auch Ferienwohnungen auf dem Hof, allerdings handelt es sich hierbei um einen Gewerbebetrieb. Allerdings fällt das auch unter die Rubrik "Ferien auf dem Bauernhof". Wir hatten eine BP. Im Rahmen derer hat die BP die nicht unerheblichen Verluste in der Vergangenheit akzeptiert und wir einigten uns für die Zukunft darauf, dass es sich um Liebhaberei handelt. Nun stellt sich mir allerdings die Frage, ob die nicht unterheblichen stillen Reserven in Grund und Boden und Gebäuden bei der Gesamtbetrachtung nicht auch eine Rolle spielen müssten. Außerdem profitiert die Fremdenvermietung unmittelbar von der Landwirtschaft. Wenn die gesamten Verlust deutlich niedriger als die stillen Reserven sind, stellt sich die Frage, ob insoweit doch eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, zumal nun die Verluste deutlich niedriger sind. Das FA möchte nun die Verkehrswerte aller Wirtschaftsgüter festgehalten. Ohne Gutachten ist das gar nicht möglich.
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