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Abfärbetheorie,personengleiche GbR

Eine Ehefrau hat mit notariellem Vertrag vom 28.10.2022 mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums ab 01.01.2023 ihr hälftiges Eigentum an einem Sägewerksbetrieb und einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auf ihren Ehemann vorgenommen. Buchwerte sollen jeweils fortgeführt werden. Für den Sägewerksbetrieb wurde ein GbR-Vertrag mit einem entsprechenden Einbringungsvertrag geschlossen. Würde für den L+F-Betrieb die bisherige notarielle Vereinbarung ausreichen, dass eine Mitunternehmerschaft vorliegt, die den Betrieb gemeinsam weiterführt und weiterhin land- und forstwirtschaftliche Einkünfte erzielt, so dass es keines weiteren GbR-Vertrags bedarf? Oder färbt da die Sägewerks-GbR auf den L+F-Betrieb ab, so dass dieser künftig ebenfalls gewerbliche Einkünfte erzielt? Oder muss ein weiterer (vom Sägewerk abgegrenzter) GbR-Vertrag für die L+F vereinbart werden?
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